aussenwerbung

Wissenswertes zur Aussenwerbung: Fahnenmast aufstellen

Es ist bekannt, dass es einer Genehmigung bedarf bevor ein Fahnenmast errichtet werden kann. Ob es sich dabei, um eine Bau- oder Sondergenehmigung handelt, ist im Vorfeld durch die zuständige Baubehörde abzuklären. Ist die Frage der Genehmigung geklärt, muss diese beantragt, einreicht und bewilligt werden.

Ist die erforderliche Genehmigung ausgestellt, kann der Fahnenmast errichtet werden. Auch hier gilt es, einige Richtlinien zu beachten. So ist es bei der Aussenwerbung zwingend erforderlich, einen gewissen Mindestabstand einzuhalten.

Dieser Mindestabstand soll gewährleisten, dass die Ausleger mehrerer Masten nicht gegeneinander schlagen. Um einen stimmigen Gesamteindruck zu erhalten, ist es im Falle mehrerer Masten wichtig, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Es handelt sich dabei, um mindestens die doppelte Länge der Ausleger zuzüglich 20 Zentimeter. Auch die maximale Höhe eines Fahnenmastes kann von Kanton zu Kanton variieren.

Wie wird ein Fahnenmast befestigt?

Ein Fahnenmast bedarf zweifelsohne eines Fundamentes. Dieses Fundament muss zwar fachmännisch gesetzt werden, allerdings reicht handwerkliches Geschick aus, es muss also kein Fachmann hinzugezogen werden. Die Anleitung zum Fundament gilt es dabei aufmerksam zu lesen und dem entsprechend zu befolgen. Die Anleitung liegt dem gelieferten Fahnenmast bei. Sollte es dennoch zu Unklarheiten kommen, kann selbstverständlich gerne der Händler kontaktiert werden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.

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