Einfach eine andere Nationalflagge hissen – nicht in Dänemark

Bild: Fredrik Rubensson / Flickr / CC BY-SA 2.0

Viele Menschen besitzen einen mehr oder weniger großen Fahnenmast, und hissen mit großer Leidenschaft unterschiedliche Fahnen. Während Fahnenmasten für Unternehmen eher der Werbung dienen, werden private Fahnenmasten sehr gerne mit unterschiedlichen Fahnen geschmückt. Wenn man die Nationalflagge eines anderen Landes hissen möchte, werden einem für gewöhnlich keine Steine in den Weg gelegt. Es sei denn, man lebt in Dänemark. Dort läuft einiges etwas anders als in anderen Ländern. Wenn man dort einen Fahnenmast sein eigen nennt muss man trotzdem aufpassen, welche Fahnen man hissen möchte. Eine falsche Flagge kann dort schon einmal den Einsatz der Polizei erforderlich machen.

US-Flagge nicht erlaubt

In einem kleinen Dorf in Dänemark gibt es zwei Menschen, die zwar dänische Staatsbürger sind, aber dennoch eine Verbundenheit mit der amerikanischen Kultur haben. Was liegt da näher, als am eigenen Fahnenmast auch ruhig einmal die amerikanische Flagge zu hissen? Allerdings hat das Ehepaar die Rechnung ohne die Gesetze des Landes gemacht. Mehrere Nachbarn hatten sich über die Fahne beschwert und fühlten sich davon provoziert. Sie informierten die Polizei. Diese stand auch prompt vor der Tür, und weil es sich hier natürlich um eine sehr wichtige Angelegenheit handelt, auch gleich für am Morgen, genauer gesagt um 7.15 Uhr. Die Beamten stellten das Ehepaar vor die Wahl, entweder die Fahne abzunehmen, oder eine Strafe in Höhe von 2.500 Kronen zu bezahlen, das sind umgerechnet etwa 336 Euro.

Uraltes Gesetz verbietet das Hissen anderer Nationalflaggen

Das Dekret, welches das Hissen anderer Nationalflaggen verbietet, wurde im Jahr 1915 unterschrieben. Irgendwie scheint es zwar nicht mehr in die heutige Zeit zu passen, aber dennoch ist es weiter in Kraft, und das Recht ist auf der Seite der Nachbarn und der Polizei. Ausgenommen sind hier nur Vertretungen von ausländischen Staaten, also Konsulate und weitere Staatsgesandte. Es gibt aber noch weitere Ausnahmen. Dazu gehören die Flaggen von Grönland und der Färöer Inseln, der Vereinten Nationen, der EU und auch die Flaggen von Norwegen, Island, Schweden und Finnland. Hierfür ist keine Sondergenehmigung erforderlich. Jeder Deutsche, der in Finnland lebt und seine Flagge hissen möchte, muss demzufolge erst einen Antrag für eine Sondergenehmigung stellen. Wie gut, dass es in anderen Ländern einfacher ist, eine Nationalflagge zu hissen.

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