Fahnenmasten

Verordnungen zum Hissen von Firmenfahnen

Firmenfahnen sind schon lange nichts Außergewöhnliches mehr. Immer mehr Firmen nutzen diese praktische und sehr effektive Werbemöglichkeit, um auf ihr Unternehmen hinzuweisen. Direkt vor dem Eingang des Firmensitzes wird ein Fahnenmast aufgestellt, der die Firmenfahne präsentieren soll. Bei besonderen Anlässen wird diese Fahne auch schon einmal gegen eine Werbefahne ausgetauscht. In der Werbetechnik haben sich Firmenfahnen und somit auch Fahnenmasten längst einen festen Platz gesichert. In den meisten Städten und Gemeinden ist es problemlos möglich, die Fahnen dauerhaft vor dem Gebäude wehen zu lassen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Viele Gemeinden habe noch immer Verordnungen, die den dauerhaften Einsatz dieser Werbemittel untersagen. Oft ist es nur erlaubt, die Fahnen in einem begrenzten Zeitraum zu hissen. Als Beispiel dafür werden oft besondere Feste oder Firmenfeiern genannt. In vielen Fällen halten sich die Unternehmen allerdings nicht an diese Vorgaben. Ihr Glück ist es, dass in diesem Bereich auch nur sehr selten kontrolliert wird. Das nutzen die Unternehmen natürlich aus und lassen die Fahnen dauerhaft gehisst. Solange sich niemand beschwert, wird auch nichts passieren. Anders sieht es aus, wenn jemandem diese Fahne ein Dorn im Auge ist. Dann bleibt Stadt oder Gemeinde nichts anderes übrig als zu reagieren.

Störung des Stadtbilds

Auch wenn die Werbewirksamkeit von Firmenfahnen nicht zu bestreiten ist, sorgen sich einige Bürger um das Stadtbild. Dieses sehen sie massiv gestört durch diese Firmenfahnen. Dementsprechend wird natürlich versucht, die dauerhafte Beflaggung zu unterbinden. In anderen Städten sind Flaggen heute gar nicht mehr wegzudenken. Vor dem Rathaus, vor dem Krankenhaus oder eben auch vor großen oder kleinen Firmen wehen sie mittlerweile. Das bewirkt auch in den Städten, die eine dauerhafte Nutzung bisher nicht gestatten, ein Umdenken. Solange sichergestellt ist, dass das Stadtbild nicht durch zu viele Fahnen verschandelt wird, sollen sie erlaubt sein. Dieses Umdenken ist nur zeitgemäß, da ein Verbot mittlerweile nur noch zeigt, dass die Stadt noch nicht in der Gegenwart angekommen ist.

Foto: aluart.com

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